Begrüßung

Die Forschungsstelle Umweltrecht an der Universität Hamburg

Die Forschungsstelle Umweltrecht (FORUM) wurde im Jahre 1988 von den Professoren Brandt, Hoffmann-Riem, Koch und Ramsauer gegründet. Die Einrichtung ist Teil der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg.

FORUM widmet sich der problemorientierten Erforschung und Fortentwicklung des umweltrelevanten Rechts unter Überwindung disziplinärer Grenzen. Wesentliche Zielsetzung ist dabei, politisch konsentierte Umweltschutzziele – nicht zuletzt durch eine Förderung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Praxis – nachhaltig zu operationalisieren.

Da eine monodisziplinäre Herangehensweise an Umweltfragen nicht dem Problemzuschnitt in der Industrie- und Wissensgesellschaft sowie den globalen Herausforderungen entspricht, betreibt FORUM seit ihrer Gründung Forschung und Umweltkommunikation aus einer interdisziplinären Perspektive. Im Schwerpunkt ist die Einrichtung rechtswissenschaftlich ausgerichtet. Dabei beschränkt sich die juristische Herangehensweise im Umfang nicht auf eine Teilrechtsordnung, wie etwa das Öffentliche Recht. Vielmehr erweist sich das Umweltrecht als ein Querschnittsrecht aus einer Vielzahl von Normen verschiedener Rechtsbereiche, so dass auch intradisziplinärer Forschungsbedarf besteht.

Bei der gemeinsamen Fortentwicklung des Umweltrechts in diesem Sinne spielt die internationale, disziplinübergreifende Zusammenarbeit mit den umweltschutzrelevanten Fachwissenschaften eine zentrale Rolle. FORUM unterhält zu diesem Zweck Kooperationsbeziehungen zu unterschiedlichsten Einrichtungen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Justiz und Wissenschaft auf regionaler-, bundes- sowie internationaler Ebene.

Gegenstand der umweltrechtlichen Forschung ist das umweltrelevante Recht. Dazu zählen alle Rechtssätze, die – auch ohne spezifisch umweltschützende Zielsetzung – für den Umweltschutz von erheblicher Bedeutung sind. Dies können etwa Grundrechte, Normen des allgemeinen Polizeirechts, des (Umwelt-) Strafrechts oder aber auch des Zivilrechts sein. Da Umweltgefahren und –schäden nicht an territorialen Grenzen halt machen und Umweltprobleme deshalb einer internationalen Lösung zugeführt werden müssen, stehen insbesondere auch das Umweltvölkerrecht und das Umweltrecht der Europäischen Gemeinschaft im Fokus umweltrechtlicher Forschung.

 

Stand: 18.02.2010

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